24 May 2026

Europäischer Gerichtshof bestätigt nationale Verbote für Online-Glücksspiele aus anderen EU-Staaten

Ansicht des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg bei der Verkündung von Urteilen zu Dienstleistungsfreiheit

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im April 2026 in der Rechtssache C-440/23 ein Urteil erlassen, das Deutschlands Befugnis zur Untersagung bestimmter Online-Glücksspieldienste aus anderen Mitgliedstaaten bestätigt, und zwar auch dann, wenn diese Dienste in Ländern wie Malta rechtmäßig lizenziert sind. Das Verfahren geht auf eine Rückerstattungsklage eines deutschen Spielers zurück, der Verluste auf Plattformen erlitten hatte, die vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 nicht in Deutschland zugelassen waren. Das Urteil unterstreicht die Möglichkeit nationaler Behörden, Regelungen zur Dienstleistungsfreiheit im Bereich des Online-Glücksspiels aufrechtzuerhalten.

Hintergründe des Verfahrens vor dem EuGH

Die Klage eines deutschen Spielers richtete sich gegen Anbieter von Online-Casino-Spielen, darunter virtuelle Automatenspiele, die von Malta aus operierten, ohne eine deutsche Erlaubnis zu besitzen, und die Spieler aus Deutschland bedienten. Die Forderung nach Rückerstattung der Verluste stützte sich auf die These, dass die grenzüberschreitende Erbringung solcher Dienste unter die EU-Dienstleistungsfreiheit falle und nationale Verbote daher nicht greifen könnten. Das vorlegende deutsche Gericht wandte sich an den EuGH, um Klarheit über die Vereinbarkeit mit EU-Recht zu erhalten, während das Urteil nun die Position der deutschen Regulierungsbehörden stärkt, die solche Angebote als nicht zulässig einstufen.

Das Verfahren knüpft an die Zeit vor dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 an, als der Markt für Online-Glücksspiele in Deutschland durch unterschiedliche Landesregelungen geprägt war und viele ausländische Anbieter ohne nationale Genehmigung tätig waren. Die Entscheidung des EuGH bezieht sich ausdrücklich auf virtuelle Slots sowie weitere Online-Glücksspieldienste und bestätigt, dass Mitgliedstaaten solche Angebote verbieten dürfen, sofern dies im Einklang mit den Zielen des Verbraucherschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung steht.

Kernpunkte des Urteils und seine rechtliche Tragweite

Der Gerichtshof stellte fest, dass die Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 56 AEUV nationale Beschränkungen für grenzüberschreitende Glücksspieldienste zulässt, wenn diese Beschränkungen verhältnismäßig und nicht diskriminierend sind. Deutschland durfte demnach Online-Casino-Angebote von in Malta lizenzierten Betreibern untersagen, da die nationale Gesetzgebung auf legitime öffentliche Interessen abstellt. Die Entscheidung hebt hervor, dass die Autonomie der Mitgliedstaaten in diesem sensiblen Bereich durch EU-Recht nicht eingeschränkt wird, solange die Regelungen systematisch und kohärent angewendet werden.

Das Urteil bezieht sich konkret auf den Sachverhalt der Rückerstattungsklage und stellt klar, dass Spieler keine Ansprüche auf Erstattung von Verlusten ableiten können, die auf Diensten entstanden sind, die nach nationalem Recht illegal angeboten wurden. Beobachter verweisen darauf, dass die Pressemitteilung Nr. 53/26 des EuGH die wesentlichen Erwägungen zusammenfasst, und zwar unter dem Link PRESS RELEASE No 53/26, wo die rechtlichen Grundlagen detailliert dargelegt sind.

Auswirkungen auf den deutschen Glücksspielmarkt im Mai 2026

Darstellung digitaler Glücksspielplattformen mit Fokus auf regulatorische Kontrollen in Deutschland

Die Bestätigung der nationalen Verbote wirkt sich unmittelbar auf Betreiber aus, die aus anderen EU-Staaten heraus deutsche Kunden ansprechen, und zwar auch nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag. Behörden können weiterhin gegen nicht lizenzierte Angebote vorgehen, während Spieler, die vor 2021 Verluste erlitten haben, nach dem Urteil keine automatische Erstattung erwarten dürfen. Die Regelungen bleiben damit ein zentrales Instrument zur Steuerung des Marktes, und zwar unabhängig von Lizenzen, die in Malta oder anderen Mitgliedstaaten erteilt wurden.

Die Entscheidung stärkt die Position der deutschen Aufsichtsbehörden bei der Durchsetzung von Erlaubnispflichten und unterstützt die kohärente Anwendung von Beschränkungen gegenüber grenzüberschreitenden Diensten. Experten weisen darauf hin, dass ähnliche Fälle in Zukunft anhand der gleichen Maßstäbe beurteilt werden, und zwar mit Fokus auf Verhältnismäßigkeit sowie auf die Schutzziele, die der nationale Gesetzgeber verfolgt.

Rechtliche Einordnung und zukünftige Entwicklungen

Das Urteil reiht sich in eine Reihe von Entscheidungen ein, die die Spielräume der Mitgliedstaaten bei der Regulierung von Glücksspielen definieren, und zwar unter Berücksichtigung der Dienstleistungsfreiheit. Nationale Behörden behalten damit die Kontrolle über die Zulassung von Online-Casino-Spielen einschließlich virtueller Slots, während Anbieter aus anderen EU-Ländern keine automatische Marktzugangsberechtigung ableiten können. Die Rückerstattungsklage des Spielers wurde damit im Kern abgewiesen, und zwar mit der Begründung, dass die angebotenen Dienste nicht den deutschen Vorgaben entsprachen.

Im Mai 2026 zeigt sich, dass die Entscheidung die bestehende Praxis der deutschen Regulierung bestätigt und keine grundlegenden Änderungen für die Lizenzvergabe oder die Verfolgung illegaler Angebote mit sich bringt. Die Autonomie der Mitgliedstaaten wird dadurch gestärkt, und zwar auch in Bezug auf Dienste, die in anderen Staaten legal betrieben werden.

Schlussfolgerung

Das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-440/23 bestätigt die Möglichkeit Deutschlands, Online-Glücksspieldienste von ausländischen Anbietern zu untersagen, und zwar mit Wirkung für die Zeit vor und nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021. Die Entscheidung unterstreicht die Vereinbarkeit nationaler Beschränkungen mit EU-Recht und bietet klare Orientierung für künftige Verfahren im Bereich grenzüberschreitender Glücksspielangebote.